GBM
- Gesellschaft für Bildung und Medien m.b.H. |
An
natürliche Personen dürfen öffentliche Zuschüsse und
Fördermittel oft nicht vergeben werden; sie können in diesem
Rahmen auch keine Arbeitsverträge zugunsten Dritter schließen.
Ohne eine juristische Person ist also die Verwaltung öffentlicher
Zuschüsse und Fördermittel oft nicht möglich. Die beiden
unabhängig und nach unterschiedlicher Philosophie geführten
Arbeitsbereiche - Verlag und Institut - mussten also juristisch verfasst
werden. Daraufhin wurde die GBM als das die beiden Arbeitsbereiche zusammenfassende
juristische Dach gegründet. Es hat die Form einer GmbH. |