GBM - Gesellschaft für Bildung und Medien m.b.H.
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An natürliche Personen dürfen öffentliche Zuschüsse und Fördermittel oft nicht vergeben werden; sie können in diesem Rahmen auch keine Arbeitsverträge zugunsten Dritter schließen. Ohne eine juristische Person ist also die Verwaltung öffentlicher Zuschüsse und Fördermittel oft nicht möglich. Die beiden unabhängig und nach unterschiedlicher Philosophie geführten Arbeitsbereiche - Verlag und Institut - mussten also juristisch verfasst werden. Daraufhin wurde die GBM als das die beiden Arbeitsbereiche zusammenfassende juristische Dach gegründet. Es hat die Form einer GmbH.

Geschäftsführender Gesellschafter: Wolff-Dietrich Webler